Stockwerkeigentum

Eigentumswohnungen sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden und eignen sich besonders für Singles und Paare. Vor dem Kauf sollte man sich jedoch gut über das Objekt und seine Bewohner informieren.

(ves) Das Stockwerkeigentum ist eine Sonderform des Miteigentums. Mit dem Kauf von Stockwerkeigentum erwirbt der Käufer bzw. die Käuferin einen Anteil am Gesamtgrundstück und am Gebäude. Bestimmte Einheiten des Gebäudes dürfen ausschliesslich benutzt und innen ausgebaut werden. Der Anteil am Stockwerkeigentum wird in Hundertstel oder Tausendstel des Liegenschaftswertes angegeben und im Grundbuch eingetragen. Der Anteil am Stockwerkeigentum wird in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner des Liegenschaftswertes angegeben und im Grundbuch eingetragen.

Rechte und Pflichten
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist meistens billiger als der Erwerb eines Einfamilienhauses. Die Preise unterscheiden sich zwar je nach Lage und Ausbaustandard des Objekts, trotzdem kostet eine Eigentumswohnung in der Regel weniger. Anders als beim Einfamilienhaus trägt der Käufer beispielsweise nicht die ganzen Kosten für Grund und Boden, sondern beteiligt sich mit einem Anteil am Bauland. Auf diese Weise kann auch jemand mit bescheideneren Eigenmitteln zu Wohneigentum gelangen.

In der Nutzung und Verwaltung seiner Wohnung ist der Stockwerkeigentümer frei. Er hat auch das Anrecht auf die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile wie beispielsweise des Lifts, des Kellers oder des Spielplatzes. Im Weiteren kann der Stockwerkeigentümer an der Stockwerkeigentümer-Versammlung teilnehmen, Anträge stellen und seine Stimme abgeben. Die Stockwerkeigentümer-Versammlung findet in der Regel jährlich statt und befindet über wichtige Angelegenheiten. Im Gegenzug trägt jeder Eigentümer einen Teil an den gemeinschaftlichen Lasten für den Betrieb, Unterhalt und die Verwaltung der Liegenschaft.

Teil der Gemeinschaft
Ein Stockwerkeigentümer muss sich bewusst sein, dass er an die Gemeinschaftsordnung gebunden ist. So ist es vor einem Kauf einer Eigentumswohnung wichtig, sich über die Hausordnung und das Reglement zu informieren. Ebenfalls empfohlen wird ein Blick auf die jährlichen finanziellen Leistungen an die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören Gebühren, Kosten für den laufenden Unterhalt, Versicherungsprämien und Einlagen in den Erneuerungsfonds. Im Erneuerungsfonds wird eine finanzielle Reserve für grössere Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten (Fassadensanierung, Ersatz technischer Anlagen etc.) geäufnet.

Neben finanziellen und rechtlichen Aspekten gilt es beim Erwerb von Stockwerkeigentum auch die sozialen Gegebenheiten zu beachten. Als Teil einer Gemeinschaft wird vom Stockwerkeigentümer ein gewisses Mass an Toleranz, Rücksichtnahme, Konfliktfähigkeit und Interessen an der Gemeinschaft verlangt. Nicht immer entsprechen die Entscheidungen der Stockwerkeigentümer-Versammlung den Wünschen jedes einzelnen Mitglieds. Daraus – oder aus anderen Gründen – entstehende Konflikte können die Gemeinschaft schwer belasten. Deshalb eignet sich Stockwerkeigentum für kompromissbereite Menschen, nicht aber für eingefleischte Individualisten.

Beitrag von Hausinfo.ch